Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7

Die Stellungnahme vom 09.03.2021 gilt weiterhin. Zum Retentionsraumausgleich ist Folgendes anzumerken:

 

Der Verlust der verlorengegangenen Rückhalteeinrichtung wird umfangs- und funktionsgleich ausgeglichen. Laut Unterlagen wird dieser ebenso zeitgleich ausgeglichen.

 

 


Beschluss:

 

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf in der Bauleitplanung.