Sitzung: 18.05.2022 BSA/25/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7
Die Stellungnahme
vom 09.03.2021 gilt weiterhin. Zum Retentionsraumausgleich ist Folgendes
anzumerken:
Der Verlust der
verlorengegangenen Rückhalteeinrichtung wird umfangs- und funktionsgleich
ausgeglichen. Laut Unterlagen wird dieser ebenso zeitgleich ausgeglichen.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es besteht kein weiterer
Handlungsbedarf in der Bauleitplanung.