Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan der Stadt Bogen „GE Furth“, Änderung mit Deckblatt Nr. 11, wird unter Berücksichtigung und Einarbeitung aller vorgenannten Beschlüsse als Satzung beschlossen.

 

Vor der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses muss durch die Verwaltung ein Antrag für die Zulassung nach § 78 Abs. 2 WHG beim Landratsamt Straubing-Bogen gestellt werden.