Aufgrund der Änderungen in den Festsetzungen und des Geltungsbereichs des Bebauungs- und Grünordnungsplanes bezüglich des Personenkreises „Altenwohnen“ und der Stellplätze hierzu bedurfte es einer 3. Auslegung in verkürzter (16.03.2022 bis 30.03.2022) und beschränkter (Öffentlichkeit und Landratsamt Straubing-Bogen) Form.

 

Von privater Seite gingen keine Anregungen ein.