Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Westliches Vorhaus

 

Im Zuge der Fassadensanierung an der Liegenschaft Klosterhof 10 (Klosterbräu) stellte sich durch weitere Untersuchungen durch Herrn Andreas Richter (denkmalpflegerische Baubegleitung) heraus, dass zum einen der gesamte Bodenaufbau im westlichen Vorhaus weder eine Drainageführung noch eine anderweitige Wasserabführung hat. Zudem ist der eingebaute Boden neuzeitlich. Weiterhin wurde festgestellt, dass z.B. bei Eintritt von Regen und dgl. das Wasser am Mauerwerk ansteht und so dauerhaft Putzschäden verursacht, was bereits festzustellen ist

(siehe E-Mail von Herrn Richter vom 11.02.2022 15:31 h).

 

Terrasse Westseite Klosterhof 10

 

Wie im westlichen Vorhaus konnte auch an der Terrasse festgestellt werden, dass keinerlei Abflussmöglichkeiten für Regenwasser und dgl. vorhanden ist. Das stehende Wasser verursacht entlang des Sockels bereits erhebliche Putzschäden

(siehe E-Mail von Herrn Richter vom 01.02.2022 16:45 h).

 

 

Herr Richter empfiehlt dringend, im Zuge der Sockelsanierung beide Böden komplett zu entfernen, um die vorhandenen Putzschäden sanieren zu können. Somit kann dauerhaft eine weitere Schädigung des Mauerwerkes und der historischen Putze verhindert werden.

 

Herr Richter empfiehlt folgenden Bodenaufbau im westlichen Vorhaus: Kapillarbrechende Schicht als Unterbau; 4 bis 5 cm dicke Granitplatten in einer quadratischen Größe von ca. 40/40 bis 60/60 cm auf Granitsplitt verlegt, Fugen mit losem Material ausgekehrt (Hinweis auf Wasserabführung). Der neue Bodenaufbau wird in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde geplant.

 

Im Bereich der entfernten Terrasse empfiehlt Herr Richter, bis zu einer endgültigen Planung einer dauerhaften Terrasse, eine einfache ca. 5– 7 cm dicke und verdichtete Kiesaufschotterung. Der Pächter soll bis zu einer Neuerstellung einer Terrasse diese geschäftlich nutzen können.

 

Die genannten Arbeiten, vor allem die der Entfernung und Aufschotterung der Terrasse, wurden mit dem Pächter, Herrn Millicic, besprochen. Er stimmt dem so zu.

 

Die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Sockelsanierung bis zur südwestlichen Gebäudeecke liegt vor.

 

Die Drainageführung entlang der Fassade wird momentan durch das IB Kotzek geplant.


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dass die beschriebenen Maßnahmen für Klosterhof 10 – Terrasse und Abbruch Fußboden – wie von Herrn Andreas Richter, der die denkmalpflegerische Begleitung bei dieser Maßnahme durchführt, vorgeschlagen, umgesetzt werden.