Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass unter Beachtung der Inhalte der Stellungnahmen für das LSG-Herausnahmeverfahren eine positive naturschutzfachliche Stellungnahme in Aussicht gestellt werden kann.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, das artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für das Vorhaben ausgeschlossen werden können.

 

Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung wird auf Grundlage des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 abgehandelt. Nach den darin enthaltenen Kriterien können kann die Anlage durch ökologische Gestaltung und Pflege sowie durch Vermeidungsmaßnahmen für das Landschaftsbild so umgesetzt werden, dass der Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches erbracht werden kann. Die entsprechenden Unterlagen werden dem geänderten Entwurf beigefügt.