Sitzung: 06.04.2022 BSA/22/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.
Im Hinblick auf die Grundsätze der
Raumordnung und Landesplanung sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst
auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. (Grundsatz 6.2.3 LEP Stand 01.01.2020).
Im Stadtgebiet Bogen sind dies zunächst Flächen beiderseits der Bundesautobahn
A3 Passau–Regensburg. Bahnlinien mit geeigneten Flächen sind im Stadtgebiet
nicht vorhanden. Mögliche Konversionsflächen im Stadtgebiet wurden bereits
genutzt, so z. B. nördlich von Kleinlintach. Ebenso sind entlang der BAB 3 in
den vergangenen Jahren bereits Photovoltaik-Freilandanlagen auf vorbelasteten
Standorten entstanden, so z. B. die Anlagen westlich von Kleinlintach (SO PV
Landstorfer), südöstlich der Anschlussstelle A3 -Bogen (SO PV Bärndorf) oder
westlich von Weidenhofen (SO PV Weidenhofen, Weidenhofen-Erweiterung). Mit der
in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Waidholz I“ und
„Waidholz II“ werden zurzeit weitere vorbelastete Standorte im östlichen
Stadtgebiet entwickelt und damit die Potenziale auf vorbelasteten Standorten
genutzt.
Im Stadtgebiet Bogen sind entlang der BAB 3
weitere Abschnitte vorhanden, die sich aufgrund der standörtlichen
Voraussetzungen (z. B. großflächige Ackerflächen mit mäßiger Neigung)
potenziell für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eignen.
Wesentlich begrenzender Faktor bei der Standortwahl ist zurzeit jedoch die
Möglichkeit der Netzeinspeisung. Ohne einen geeigneten Netzeinspeisepunkt im Nahbereich,
ist eine wirtschaftliche Errichtung nicht möglich. Im Raum Bogen sind für
Anlagen im Leistungsbereich von 750 kW bis 3000 kW (hierunter werden auch die
Anlagen mit mehr als 3 MW gerechnet) derzeit keine weiteren
Einspeisekapazitäten in das Mittespannungsnetz der Bayernwerk Netz GmbH
vorhanden.
Der Vorhabenträger für die PV-Anlage
„Obermenach“ hat für die geplante Anlagenleistung von ca. 15,7 MW eine
Einspeisezusage des Netzbetreibers Bayernwerk Netz GmbH in unmittelbarem
Anschluss östlich der Hofstelle Obermenach 1. Die Leistung wird in das 2022 neu
zu errichtende Umspannwerk Bogen eingespeist. Damit ist die kurzfristige
Realisierbarkeit der Anlage sichergestellt. Für den Netzanschluss ist zur
Vermeidung von Übertragungsverlusten eine möglichst kurze Anschlussleitung
erforderlich. Mit zunehmender Entfernung vom Netzeinspeisepunkt wird der
Leitungsbau erheblich teurer und die Anlage unwirtschaftlich. Ein geeigneter
Netzeinspeisepunkt befindet sich unmittelbar östlich der Hofstelle Obermenach
1. Aus diesem Grund sind geeignete Photovoltaik-Flächen möglichst im direkten
Umgriff des Ortsteiles Obermenach zu suchen. Weiter entfernt liegende
potenzielle Standortalternativen lassen sich unter den genannten Kriterien
wirtschaftlich nicht umsetzen. Insofern scheiden die derzeit vorhandenen
alternativen Potenziale im 200 m Korridor entlang der BAB 3 zurzeit aus.
Mögliche Alternativen im Raum Vorderschida, Mitterschida und Hinterschida
scheiden ebenfalls aus, da hier zwar große Ackerflächen vorhanden wären, eine Netzeinspeisung
mit kurzer Leitungsanbindung ist hier jedoch ebenfalls nicht gegeben. Zudem
konnten durch den Vorhabenträger in den genannten Bereichen keine Flächen für
PV-Anlagen gesichert werden. Unter Berücksichtigung der speziellen
standörtlichen Voraussetzungen ist festzustellen, dass für die vorliegende
Planung derzeit keine wirtschaftlich realisierbaren Standortalternativen auf
vorbelasteten Standorten entlang der BAB 3 Passau–Regensburg möglich sind.
Bei der nahräumlichen Bewertung des
vorliegenden Standortes Obermenach in einem unbelasteten Gebiet (Lage im
Landschaftsschutzgebiet) gegenüber Flächen in weniger belasteten Gebieten
(Flächen westlich Kreisstraße SR 6 außerhalb des Landschaftsschutzgebiets) wird
in der Abwägung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Umsetzung des
Zieles einer verstärkten Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien“ (Ziel
6.2.1 LEP Stand 01.01.2020) ein deutlich höheres Gewicht beigemessen. Dabei
wird auch berücksichtigt, dass eine wirtschaftliche Errichtung der Anlage
ermöglicht werden muss, die sich ausschließlich im unmittelbaren Umfeld
Obermenach erreichen lässt.
Der Anlagenstandort befindet sich am Rand
des Landschaftsschutzgebietes außerhalb der Kernzonen. Die Stadt Bogen hat eine
Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt, vonseiten der Unteren
Naturschutzbehörde wurde hierzu eine positive Stellungnahme in Aussicht
gestellt. Das Plangebiet schließt nördlich an das Gebiet Weidenhofen an, das
bereits durch vorhandene großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen geprägt
wird. Dadurch werden die PV-Nutzungen räumlich zusammengefasst. Zudem wird in
die Abwägung eingestellt, dass die Anlage für einen begrenzten Nutzungszeitraum
errichtet wird und nach Aufgabe der festgesetzten Nutzung wieder rückstandsfrei
abgebaut werden kann. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind
temporär, die Auswirkungen können durch geeignete Begrünungsmaß-nahmen
gemindert werden. Nach Abbau der Anlagen sind die Flächen wieder in einen
unbeeinträchtigten Zustand versetzt.
Unter Berücksichtigung der aktuellen geopolitischen Situation und er
daraus folgenden Anforderungen an eine wesentliche Beschleunigung des Ausbaus
der erneuerbaren Energien zur Sicherung der Energieversorgung ist das Vorhaben
von besonderer Bedeutung und liegt im öffentlichen Interesse. Daher ist dem Ziel
6.2.1 zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien besonderes Gewicht
beizumessen. Um einen kurzfristig realisierbaren Beitrag zum Klimaschutz und
zur Förderung erneuerbarer Energien leisten zu können, sind aus den genannten
Gründen für den geplanten Standort Obermenach derzeit keine Alternativen
gegeben.