Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.

 

Im Hinblick auf die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung sollen Freiflächen-Photovoltaikanlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. (Grundsatz 6.2.3 LEP Stand 01.01.2020). Im Stadtgebiet Bogen sind dies zunächst Flächen beiderseits der Bundesautobahn A3 Passau–Regensburg. Bahnlinien mit geeigneten Flächen sind im Stadtgebiet nicht vorhanden. Mögliche Konversionsflächen im Stadtgebiet wurden bereits genutzt, so z. B. nördlich von Kleinlintach. Ebenso sind entlang der BAB 3 in den vergangenen Jahren bereits Photovoltaik-Freilandanlagen auf vorbelasteten Standorten entstanden, so z. B. die Anlagen westlich von Kleinlintach (SO PV Landstorfer), südöstlich der Anschlussstelle A3 -Bogen (SO PV Bärndorf) oder westlich von Weidenhofen (SO PV Weidenhofen, Weidenhofen-Erweiterung). Mit der in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Waidholz I“ und „Waidholz II“ werden zurzeit weitere vorbelastete Standorte im östlichen Stadtgebiet entwickelt und damit die Potenziale auf vorbelasteten Standorten genutzt.

 

Im Stadtgebiet Bogen sind entlang der BAB 3 weitere Abschnitte vorhanden, die sich aufgrund der standörtlichen Voraussetzungen (z. B. großflächige Ackerflächen mit mäßiger Neigung) potenziell für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eignen. Wesentlich begrenzender Faktor bei der Standortwahl ist zurzeit jedoch die Möglichkeit der Netzeinspeisung. Ohne einen geeigneten Netzeinspeisepunkt im Nahbereich, ist eine wirtschaftliche Errichtung nicht möglich. Im Raum Bogen sind für Anlagen im Leistungsbereich von 750 kW bis 3000 kW (hierunter werden auch die Anlagen mit mehr als 3 MW gerechnet) derzeit keine weiteren Einspeisekapazitäten in das Mittespannungsnetz der Bayernwerk Netz GmbH vorhanden.

 

Der Vorhabenträger für die PV-Anlage „Obermenach“ hat für die geplante Anlagenleistung von ca. 15,7 MW eine Einspeisezusage des Netzbetreibers Bayernwerk Netz GmbH in unmittelbarem Anschluss östlich der Hofstelle Obermenach 1. Die Leistung wird in das 2022 neu zu errichtende Umspannwerk Bogen eingespeist. Damit ist die kurzfristige Realisierbarkeit der Anlage sichergestellt.

 

Für den Netzanschluss ist zur Vermeidung von Übertragungsverlusten eine möglichst kurze Anschlussleitung erforderlich. Mit zunehmender Entfernung vom Netzeinspeisepunkt wird der Leitungsbau erheblich teurer und die Anlage unwirtschaftlich. Ein geeigneter Netzeinspeisepunkt befindet sich unmittelbar östlich der Hofstelle Obermenach 1. Aus diesem Grund sind geeignete Photovoltaik-Flächen möglichst im direkten Umgriff des Ortsteiles Obermenach zu suchen. Weiter entfernt liegende potenzielle Standortalternativen lassen sich unter den genannten Kriterien wirtschaftlich nicht umsetzen. Insofern scheiden die derzeit vorhandenen alternativen Potenziale im 200 m Korridor entlang der BAB 3 zurzeit aus. Mögliche Alternativen im Raum Vorderschida, Mitterschida und Hinterschida scheiden ebenfalls aus, da hier zwar große Ackerflächen vorhanden wären, eine Netzeinspeisung mit kurzer Leitungsanbindung ist hier jedoch ebenfalls nicht gegeben. Zudem konnten durch den Vorhabenträger in den genannten Bereichen keine Flächen für PV-Anlagen gesichert werden. Unter Berücksichtigung der speziellen standörtlichen Voraussetzungen ist festzustellen, dass für die vorliegende Planung derzeit keine wirtschaftlich realisierbaren Standortalternativen auf vorbelasteten Standorten entlang der BAB 3 Passau–Regensburg möglich sind.

 

Bei der nahräumlichen Bewertung des vorliegenden Standortes Obermenach in einem unbelasteten Gebiet (Lage im Landschaftsschutzgebiet) gegenüber Flächen in weniger belasteten Gebieten (Flächen westlich Kreisstraße SR 6 außerhalb des Landschaftsschutzgebiets) wird in der Abwägung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung der Umsetzung des Zieles einer verstärkten Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien“ (Ziel 6.2.1 LEP Stand 01.01.2020) ein deutlich höheres Gewicht beigemessen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass eine wirtschaftliche Errichtung der Anlage ermöglicht werden muss, die sich ausschließlich im unmittelbaren Umfeld Obermenach erreichen lässt.

Der Anlagenstandort befindet sich am Rand des Landschaftsschutzgebietes außerhalb der Kernzonen. Die Stadt Bogen hat eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt, vonseiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde hierzu eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt. Das Plangebiet schließt nördlich an das Gebiet Weidenhofen an, das bereits durch vorhandene großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen geprägt wird. Dadurch werden die PV-Nutzungen räumlich zusammengefasst. Zudem wird in die Abwägung eingestellt, dass die Anlage für einen begrenzten Nutzungszeitraum errichtet wird und nach Aufgabe der festgesetzten Nutzung wieder rückstandsfrei abgebaut werden kann. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind temporär, die Auswirkungen können durch geeignete Begrünungsmaß-nahmen gemindert werden. Nach Abbau der Anlagen sind die Flächen wieder in einen unbeeinträchtigten Zustand versetzt.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen geopolitischen Situation und der daraus folgenden Anforderungen an eine wesentliche Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Sicherung der Energieversorgung ist das Vorhaben von besonderer Bedeutung und liegt im öffentlichen Interesse. Daher ist dem Ziel 6.2.1 zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien besonderes Gewicht beizumessen. Um einen kurzfristig realisierbaren Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung erneuerbarer Energien leisten zu können, sind aus den genannten Gründen für den geplanten Standort Obermenach derzeit keine Alternativen gegeben.