Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.

 

Zu PVA H1 und PVA H2: Die Stadt Bogen nimmt die Anregung zur Kenntnis und ist bemüht auf städtischen baulichen Anlagen nach Möglichkeit Dach-Photovoltaikanlagen zu installieren.

 

Zu PVA H3: Im Stadtgebiet Bogen sind vorbelastete Standorte entlang der Autobahn bevorzugt zu entwickeln. Dies ist im Einzelfall aufgrund fördertechnischer Einschränkungen und vor allem aufgrund fehlender Anbindungsmöglichkeiten an das Netz des Netzbetreibers nicht immer realisierbar. Daher werden auch geeignete Flächen außerhalb der vorbelasteten Gebiete entwickelt, bei denen die Stadt im Einzelfall prüft, ob der Standort für die geplante Nutzung und den geplanten Flächenumfang geeignet ist. Dabei werden ggf. auch Einschränkungen auferlegt, wenn nachteilige Auswirkungen anzunehmen sind. Dies wird seitens der Stadt zur Steuerung der Anlagen zurzeit als ausreichend erachtet. Der Erhalt der Eingrünungen und der Aufbau eines Biotopverbundsystems sind nicht Ziel der Planungen.

 

Zu PVA H4: Großflächige Freilandanlagen leisten einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlich und politisch gewünschten und aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage dringlich notwendigen Energiewende. Dabei werden die Flächen befristet aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen. Nach Ende der Nutzungsdauer werden die Anlagen rückgebaut, die landwirtschaftliche Nutzung ist als Folgenutzung festgesetzt. In der Abwägung der Interessen untereinander ist der befristete Entzug zur Erzeugung regenerativer Energien vertretbar. Die Untere Naturschutzbehörde hat der Planung zugestimmt. Ausgleichsflächen werden aufgrund der ökologischen Gestaltung der Anlage voraussichtlich nicht erforderlich.

 

Zu PVA I 1 und 2: Die für die PV-Anlage planungsrelevanten Ziele aus dem LEP und RP 12 sind im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Ziel der Planung ist die Förderung nachhaltiger und regenerativer Energieträger und nicht der Aufbau eines Biotopverbundsystems. Aus diesem Grund sind die in der Stellungnahme angeführten Ziele nicht einschlägig, eine Ergänzung wird als nicht erforderlich erachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass viele der angegeben Ziele für die landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiete im Gäuboden und südlich der Donau gelten. Das Plangebiet befindet sich jedoch im Bayerischen Wald. Es wird daher gebeten, in künftigen Stellungnahmen darauf zu achten, dass sich die Anregungen auf den relevanten Planungsraum beziehen.

Ein dauerhafter Erhalt der Bepflanzungen über die Betriebsdauer der Anlage hinaus wird nicht festgesetzt. Über die Zulässigkeit einer Entfernung wird nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Nutzungsaufgabe entschieden. Ziel dieser Bauleitplanung ist es nicht, ein Biotopverbundsystem aufzubauen, sondern regenerative Energieträger zu fördern. Die Festsetzung einer Randeingrünung stellt ein Erfordernis zur landschaftlichen Einbindung der Anlage während der

Betriebsdauer dar. Mit Rückbau der Anlage entfällt diese Notwendigkeit.

 

Zu PVA I 6: Den Zielen übergeordneter Planungen wird ausreichend Rechnung getragen. Eine Boden- und Grundwassergefährdung ist durch das Vorhaben ist nicht angezeigt, da keine Betriebsgebäude o.ä. vorgesehen sind. Die Beschränkung der landwirtschaftlichen Folgenutzung auf ausschließlich kontrolliert biologischen Landbau ist aus öffentlichen Belangen nicht abzuleiten und wird daher abgelehnt. Eine Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis soll nach Rückbau der Anlagen uneingeschränkt möglich sein.

 

Zu PVA I 9: Es werden keine Betriebsgebäude errichtet.

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Zu D 51: Befestigungen von Zufahrten sind nicht erforderlich. Die Hinweise sind entbehrlich.