Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.

 

Zu 1. und 2. Die Anmerkungen zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3.: Das Niederschlagswasser wird flächig über die Wiesenflächen versickert, eine Sammlung und Ableitung erfolgt nicht.

 

Zu 4.: Es wird zu Kenntnis genommen, dass das Vorhaben nicht in einem festgesetzten, vorläufig gesicherten oder ermittelten Überschwemmungsgebiet liegt. Bezüglich der Lage der östlichen Teilflächen im wassersensiblen Bereich der Menach wird der Anregung des Wasserwirtschaftsamtes nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger gefolgt. Die Einfriedung der PV-Anlage ist im südöstlichen Bereich bis auf die vorgeschlagene Linie zurückzunehmen und vom Gewässer abzurücken. Die Planung wird entsprechend angepasst.

 

Zu 5.: Die Hinwiese zur organoleptischen Untersuchung sind in den textlichen Hinweisen IV des Bebauungsplanes enthalten. Die Bewertung der Bodenfunktionen wird im Umweltbericht ergänzt.

Durch das Vorhaben erfolgt kein Bodenabtrag, die Hinweise zum Schutz des Mutterbodens werden zur Kenntnis genommen.

 

Zu 6.: Es erfolgen keine Erdarbeiten mit Geländeanschnitten. Der Hinweis auf wild abfließendes Wasser ist in den textlichen Hinweisen IV des Bebauungsplanes enthalten