Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Ziffer 18 Geschäftsordnung obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.

 

Frau Weiß Monika trat ihren Dienst ab 01.11.2021 als Mitarbeiterin der Stadtkasse/Buchhaltung an.

 

Frau Helmbrecht ist Kassenverwalterin.

 

Frau Weiß soll zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt werden.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Bestellung von Frau Monika Weiß zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu.