Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

In der Sitzung vom 17.07.2013 wurde beschlossen, dass die Nummerierung im neuen Gewerbegebiet mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Bärndorf“ mit anschließender Hausnummer zu erfolgen hat.

 

Basierend auf einem Antrag in der Bürgerversammlung aus dem Jahre 2016 wurde u.a. beschlossen, dass bei der Hausnummerierung der Begriff „Bärndorf“ verwendet werden sollte.

 

In der Sitzung vom 28.07.2021 wurde die Verwaltung aufgrund der derzeitigen Verwechslungsgefahr durch den Wegfall des Begriffs „Gewerbegebiet“ gebeten, die Hausnummerierung zu überdenken und ggf. das („Gewerbe-“) Gebiet mit höheren Hausnummern zu versehen.

 


Beschluss:

 

 

Das derzeitige Gewerbegebiet Bärndorf II, wie auch das künftig geplante GI/GE Bärndorf, als auch das dort in Aufstellung befindliche Gebiet „WA Bärndorf-Nord“, erhalten Hausnummerierungen ab 200 aufwärts.

 

So soll künftig eine postalische Verwechslungsgefahr durch das Weglassen der zusätzlichen Bezeichnung vermieden werden und genug Hausnummern für die künftige Bebauung in der Ortschaft Bärndorf zur Verfügung stehen.

 

Die Bezeichnung „Gewerbegebiet Bärndorf“ soll für die (künftigen) GI/GE-Flächen in Bärndorf weiterhin bleiben.

Für das anstehende Wohngebiet (Hilmer) soll die Bezeichnung „Siedlung Bärndorf-Nord“ verwendet werden.

 

In der Einfahrt (Nähe Tankstelle) soll auf städtischem Grund eine Beschilderung aufgestellt werden, welche sowohl auf die Gewerbetreibenden, als auch auf die Hausnummerierungen des Wohngebietes „Siedlung Bärndorf-Nord“ verweist.