BA-Mitglied Ibel weist auf die Blitzeisgefahr vom 23. auf 24.12.2021 im Stadtfriedhof hin und bittet, hier den Winterdienst im Stadtfriedhof nicht zu vergessen. Die Verwaltung sicherte dies zu.

 

Ferner wird auf Nachfrage erklärt, dass die diesjährige Winterbepflanzung gespendet wurde und im Frühjahr ein möglicher Austrieb näher beobachtet wird.

 

Auf die Frage nach einer Hundewiese, auf der sich die Hunde eingezäunt austoben könnten, wurde von Erster Bürgermeisterin Probst geäußert, dass der Wunsch auch schon an sie herangetragen wurde. Es werde geprüft, ob sich eine städtische Fläche anbiete.

 

Ebenso wurde mehrheitlich ohne Beschluss auf Nachfrage ein Wildwarnschild bei der Abfahrt vom Bogenberg abgelehnt.

 

 

 

BA- Mitglied Katzendobler erkundigt sich, ob es neue Erkenntnisse (u.a. Tonnage, Geländer) über die neu erbaute Radweg-Brücke in Bärndorf gibt. Die Verwaltung teilt hierbei mit, dass sich die Angelegenheit derzeit noch in Bearbeitung befindet.

 

Darüber hinaus wird auf Nachfrage erklärt, dass hinsichtlich der (Behinderten-) Stellplätze in der Bahnhofstraße in den nächsten Wochen ein Termin stattfinden wird, an dem die Thematik bzw. das nähere Vorgehen abgestimmt wird. Aus haftungsrechtlicher Sicht wurde jedoch bereits die Beschilderung entfernt.

 

Ferner wird der „Freisteller“ des neuen Baugebietes Humelberg VII (dreigeschossiges Gebäude) erläutert, hier besteht keine umfangreiche Prüfungspflicht der Stadt.

 

 

 

Bezugnehmend auf einen Leserbrief zum Thema „Obdachlosigkeit“ erläutert Erste Bürgermeisterin Probst, die Überlegung zur Anschaffung eines Iglus für Obdachlose. Dies bedarf jedoch noch der genaueren Prüfung.

 

 

 

BA-Mitglied Stangl erkundigt sich über den Sachstand des geplanten „Betreutes Wohnen“ in der Further Straße in Bogen (Raiffeisenbank). Die Verwaltung erläutert hier den Sachstand und stellt dabei klar, dass die Verwaltung bislang alles Mögliche getan hat, um das Vorhaben zu verwirklichen. Aufgrund der Vorgabe des Landratsamtes, dass das Vorhaben nur als reines „WA-Gebiet“ umgesetzt werden kann, sind noch Planungsänderungen zu tätigen und diese vertraglich zu vereinbaren.