Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Nachdem bereits frühzeitig Tatsachen geschaffen wurden (genehmigter Abriss Scheunen/Lagerhalle; Rodung der Gehölzstrukturen), die nun einen artenschutzrechtlichen Beitrag überflüssig machen, werden nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde die naturschutzrechtlichen Belange als erledigt erachtet.

 

Die Belange des Naturschutzes und Landschaftspflege werden damit hinreichend gewürdigt.