Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Im Rahmen einer Aktualisierung des Straßenverzeichnisses wird die Stadt Bogen um Zustimmung gebeten, dass der aufgezeigte Teilbereich der SR 71 als Ortsdurchfahrt umgewidmet wird.

 

Die Baulastträgerschaft obliegt nach Auskunft des LRA weiterhin dem Landratsamt. Insofern erfolgt u. a. nur eine Änderung des Bauabstandgebotes, was für die Stadt Bogen grundsätzlich von Vorteil ist.


Beschluss:

 

Die Stadt Bogen erteilt die Zustimmung zur Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrt auf der Kreisstraße SR 71 in der mit Schreiben vom 07.07.2021 beantragten Form, soweit die Baulastträgerschaft weiterhin beim Landkreis Straubing-Bogen verbleibt.