Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 19, Anwesend: 22

Herr Neuhoff vom Planungsbüro Gutthann-HIW stellt den neuen Plan inkl. Kosten vor. Falls eine Versammlungsstätte mit Bühnenbauwerk entstehen soll, muss entsprechend mit höheren Kosten gerechnet werden, da auch zusätzliche Räume, wie z.B. Sanitärbereich für Besucher, Lüftungsanlage, Künstlergarderobe usw. geschaffen werden müssen.

 

 

Das Planungsbüro Gutthann-HIW hat hierzu Mehrkosten für den Bau in Höhe von 1.492.515,00 € Brutto ermittelt. Hinzu kommen ebenfalls 20 % Nebenkosten in Höhe von 298.503,00 €. Somit ergibt sich hier eine Gesamtsumme von 1.791.018,00 € Brutto.

 

Aufgrund der notwendigen Stellplätze entstehen weitere Mehrkosten, entweder über einen Ausbau (West- und Ostspange auf der Südseite) wie im Bebauungsplan „Weinberg II“ vorgesehen von ca. 709.954,00 € brutto oder nur über den Ausbau einer Westspange mit beidseitigem Querparken in Höhe von ca. 493.147,90 € brutto.

 

Schalltechnische Überprüfungen zu einer möglichen Mehrzweckhalle ergaben, dass die Immissionswerte bei der Bestandsbebauung auch im Nachtzeitraum eingehalten werden (siehe beiliegende Skizze). Ein anderes Bild ergibt sich bei der geplanten Wohnbebauung (WA Humelberg und WA Weinberg). Hier können die Immissionswerte nur im Tagzeitraum von 06:00 – 22:00 Uhr eingehalten bzw. um mindestens 4,7 dB(A) unterschritten werden. Im Nachtzeitraum werden die Richtwerte an allen Immissionsorten um bis zu 15,3 dB(A) überschritten.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann im vorliegenden Fall jedoch die Regelung der seltenen Ereignisse angewendet werden. Demnach kann die Anlage dennoch genehmigt werden, wenn an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden die Richtwerte überschritten werden.

 

Dies bedeutet, dass im vorliegenden Fall die Anzahl der Ereignisse, deren Fahrbewegungen nach 22:00 Uhr stattfinden würden, auf 10 Stück pro Jahr zu reduzieren sind. Die Nutzung der Halle (z.B. mit Musikanlagen etc.) ist jedoch immer auf den Zeitraum von 06:00 – 22:00 Uhr zu beschränken. Lediglich die Parkbewegungen sind außerhalb dieses Zeitraumes zulässig.

 

Fördergelder aus der Städtebauförderung können nach Abklärung mit der Regierung von Niederbayern nicht in Anspruch genommen werden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für eine Versammlungsstätte Zusatzkosten von mind. etwa 2,3 Mio. € entstehen. Die Versammlungsstätte könnte entweder über eine Ausnahmeregelung (nicht mehr als 10 Tage im Jahr) oder ganzjährig (schallschutztechnische Maßnahmen bzw. Verzicht auf einen Teil der Wohnbebauung im WA Humelberg und im WA Weinberg) genutzt werden.

 

 

Nach Diskussion unter den Stadtratsmitgliedern entscheidet man sich für einen sofortigen Beschluss.


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt für eine Sporthalle als Versammlungsstätte mit Bühnenbauwerk.

 

 


Abstimmungsvermerke:

StR-Mitglied Limbrunner-Gold ist bei der Abstimmung abwesend.