Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Herr Niemeier stellt das Vorhaben nochmals (nach Vortrag im Stadtrat) vor. Dabei wird erläutert, dass ein mögliches Einvernehmen durch die Stadt einen städtebaulichen Vertrag voraussetzt, welcher u. a. folgende Punkte beinhalten soll, und deren Kosten den Vorhabenträger auferlegt werden soll:

 

- Straßennutzung (-ausbau), Straßenunterhalt und deren Wiederherstellung

 

- Wiederherstellung der Wege innerhalb des abzutragenden Berges

 

- Neuvermessung

 

- Die Errichtung eines Dammes zur vorbeugenden Verschmutzung der Straßen und Gräben

 

- Rückhaltung und Behandlung des Oberflächenwassers (Erläuterungen hierzu)

 

- Steuerlast (hierbei hat die Kämmerei eine maximale Gewerbesteuerzahlung durch den Vorhabenträger zu überprüfen)