Sitzung: 13.10.2021 BSA/16/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind entsprechend zu berücksichtigen.
Die Notwendigkeit eines wasserrechtlichen Gestattungsverfahrens ist seitens des Vorhabenträger zu prüfen.