Beschluss:
Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die Fl.-Nr. 1883/13, Gemarkung Degernbach, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 64 in ein Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaikanlage zu ändern und verbindlich folgende Voraussetzungen vorzuschreiben:
Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2 ha.
Die Fortführung der Bauleitplanung setzt eine positive Einspeisezusage voraus.
Die hierfür entstehenden Kosten sind allesamt vom Antragsteller zu tragen.