Beschluss:
Die Belange und das grundsätzliche Einverständnis werden zur Kenntnis genommen.
Die Anmerkungen sowie eine maximal zulässige Wandhöhe sind in den künftigen Planungen mitaufzunehmen.
Beschluss:
Die Belange und das grundsätzliche Einverständnis werden zur Kenntnis genommen.
Die Anmerkungen sowie eine maximal zulässige Wandhöhe sind in den künftigen Planungen mitaufzunehmen.