Beschluss:
Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind in der künftigen Planung zu berücksichtigen.
Das bestehende Wasserrecht ist von Seiten des Planungsbüros – soweit noch nicht geschehen – zu überprüfen und ggf. das Deckblatt dahingehend anzupassen.
Abstimmungsvermerke:
BA-Mitglied
Katzendobler nicht anwesend.