Beschluss: Zur Kenntnis genommen

StR-Mitglieder Länger beanstandet, dass der Rechenschaftsbericht in Zukunft vor der Prüfung bekanntgegeben werden soll und nicht erst, wenn die Prüfung bereits stattgefunden hat.

 

Die Verwaltung hat dies zur Kenntnis genommen und wird dies künftig berücksichtigen.

 

Der Stadtrat nimmt den Rechenschaftsbericht gem. Art. 102 GO zur Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.