Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind in der künftigen Planung zu berücksichtigen.

 

Zur Verwirklichung der Bauleitplanung ist die Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Diese Herausnahme wird durch die Stadt Bogen beantragt, soweit eine Herausnahme nur auf deren Antrag möglich ist.

 

Hierbei sind sämtliche Kosten allein und ausschließlich vom Vorhabenträger zu tragen bzw. zu erstatten.

 

Ein Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde in Ihrer Stellungnahme vom 25.06.2021 zur Artenschutzmaßnahmen ist umzusetzen und entsprechend in die künftigen Planungen mitaufzunehmen.

 

Das Einverständnis zum maximalen Kompensationsbedarf wird zur Kenntnis genommen.