Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die erheblichen Bedenken gegen das geplante Vorhaben werden zur Kenntnis genommen und sind entsprechend bei der künftigen Planung zu berücksichtigen.

 

Die Argumente, dass das Gebiet derzeit nicht dem Landesentwicklungsprogramm entspricht, wird widersprochen.

 

Die Bevorzugung vorbelasteter Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen schließt andere Flächen nicht aus. Der Grundsatz der Erhaltung landwirtschaftlicher Gebiete unterliegt daher dem Landesentwicklungsprogramm, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen.