Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Planung zu berücksichtigen.

 

Insofern gilt die Abwägung vom 27.01.2021 fort, wonach unter anderem

 

a) die Vorhabensträger aufgrund des Polderbereiches von möglichen Überschwemmungen informiert werden sollen,

 

b) sowohl der Bau von Kellergeschossen, als auch die Verwendung von Noppenbahnen an Bauteilen ausgeschlossen werden,

 

c) die Flächenversiegelung auf das notwendige Maß beschränkt und

 

d) eine Auffüllung in diesem Bereich ausgeschlossen werden soll.