Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind in die künftigen Planungen einzuarbeiten.

 

Insbesondere soll in der künftigen Planung auf die geplante Anzahl von Wohneinheiten (ca. 78), der geplante Zeitraum der Entwicklung (nächsten 5 Jahre) und dem demographischen Wandel des Einzugsgebietes (Bau von kleineren Wohneinheiten) eingegangen werden, auch wenn diese überwiegend dem Bebauungs- und Grünordnungsplan vorbehalten sein sollte.

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Weiherwiesäcker III“ wird nicht zurückgenommen. Derzeit laufen zwar weitere Verhandlungen für die Fortentwicklung des Gebietes, jedoch bislang ohne jeglichen Erfolg. Darüber hinaus würden bei einer erneuten Entwicklung in der Zukunft höhere Ausgleichsflächen anfallen, als bei der Rechtskraft aus dem Jahre 2001.

 

Es bleibt festzuhalten, dass derzeit eine überwiegende Entwicklung der Stadt Bogen nur in Richtung Furth/Oberalteich möglich ist.

 

Es wird ferner festgehalten, dass eine weitere künftige Überplanung zwischen Bogen und Oberalteich wegen des einzuhaltenden Trenngrün nicht mehr möglich sein wird.