Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Die Freiland-Photovoltaikanlage Obermenach ist für eine Teilfläche des Flurstücks 1902, Gemarkung Oberalteich mit einer Fläche von ca. 3.0 ha hinsichtlich der Bauleitplanverfahren genehmigt worden und liegt derzeit aus.

 

Herr Gold stellt den Antrag, Rederecht zu erhalten:

 

9 : 0 Herrn Gold wird das Rederecht erteilt.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, sowohl den Flächennutzungs- und Landschaftsplan (Deckblatt Nr. 59), als auch den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Freiland Photovoltaikanlage Obermenach“ der Stadt Bogen mit den Fl.Nr. 1901, Restfläche Fl.Nr. 1902, 1902/1, Gemarkung Oberalteich, zu erweitern und als Sondergebiet zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auszuweisen. Der Geltungsbereich umfasst somit eine Gesamtfläche von ca. 15 ha.

 

Die Fortführung der Bauleitplanung setzt eine positive Einspeisezusage voraus. Eine Bürgerbeteiligung an der Anlage ist zu gewährleisten. Es ist eine Steuerzerlegung mit 90 % Gewerbesteuer an die Stadt Bogen zu vereinbaren.

 

Die hierfür entstehenden Kosten sind allesamt vom Antragsteller zu tragen.