Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Auf Nachfrage der Verwaltung wurde seitens des Grünordnungsplaners überprüft, wie sich der Ausgleichsbedarf reduzieren würde, wenn die naturschutzrechtlich höherwertige Fläche des Landkreises (Fl.-Nr. 997, Gemarkung Oberalteich) aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weinberg I“ herausgenommen werden würde.

 

Mit E-Mail vom 31.05.2021 wurde bestätigt, dass sich je nach GRZ (0,35-0,4) nicht nur der Ausgleichsbedarf um 3.000-5.000 m² reduzieren würde, sondern eventuell auch die Problematik mit der bisher in dieser Fläche vorgefunden Zauneidechse umgehen werden könnte.


Beschluss:

 

Da die Fl.Nr. 997, Gemarkung Oberalteich, im Besitz des Landkreises Straubing-Bogen ist und dort auch verbleiben soll, ist es für die Planungen aus derzeitiger Sicht für die Stadt Bogen unschädlich, diese Flurnummer aus dem Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Weinberg I“ herauszunehmen, zumal hierdurch nachweislich sowohl der Ausgleichsbedarf, als auch die artenschutzrechtliche Problematik reduziert werden kann.