Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Am 18.12.2019 wurde beschlossen, die bestehende Ortsabrundungssatzung Breitenweinzier zu erweitern, um den Anbau an Haus Nr. 6, Fl.-Nr. 560/2, Gemarkung Bogenberg, zu ermöglichen. Die erste Auslegung erfolgte hierzu in der Zeit vom 07.10.2020 bis 09.11.2020.

 

Am 24.03.2021 wurde beschlossen, für einen Teilbereich der Fl.-Nr. 549, Gemarkung Bogenberg die Bauleitplanung zu ermöglichen. Mit der unmittelbar angrenzenden Fläche wurde empfohlen, diese mit der bisherigen Planung zu verbinden, um keine doppelte Bauleitplanung zu haben und eine Gefälligkeitsplanung zu vermeiden.

 

Nach Erläuterung des negativ gefassten Beschlussvorschlags der Verwaltung, dass mit Zustimmung des Beschlussvorschlags der Antrag als abgelehnt zu sehen ist, wird die Anfrage zur Abstimmung gestellt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss billigt vorliegenden Plan nicht.

 

Er behält seinen Standpunkt aus der Vergangenheit bei, dass eine Bauerweiterung Richtung Süden zur Staatsstraße und eine in diesem Zusammenhang möglichen Erweiterung Richtung Wiesenhof (Westen) nicht gewünscht ist. Eine Bebauung ist deshalb nur in der Flucht der bisherigen Hausreihen (Haus Nr. 4,6,7) zu ermöglichen.

 

Der vorgelegte Geltungsbereich wird daher abgelehnt.

 

 

 


Abstimmungsvermerke:

Der Antrag ist somit abgelehnt.