Sitzung: 19.05.2021 BSA/10/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das Einverständnis wird zur Kenntnis genommen.
Dass kein Rechtsanspruch auf Abhilfe hinsichtlich der Lärmentwicklung durch die Autobahn GmbH des Bundes besteht, ist in den Planungen mitaufzunehmen und zu berücksichtigen.