Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Belange werden zur Kenntnis genommen und sind in der künftigen Planung zu berücksichtigen.

 

Die Notwendigkeit eines wasserrechtlichen Verfahrens ist mangels Ableitung in ein Regenrückhaltebecken zu überprüfen und das Ergebnis der Verwaltung mitzuteilen. Der Materialumfang der Dacheindeckung ist festzuschreiben.

 

Soweit negative oder keine Informationen zu Altlasten bekannt sind oder gegeben werden können, sind diese ebenfalls in den Hinweisen mitaufzunehmen.

 

Insbesondere sind sowohl Aussagen zum Schutzgut „Boden“ als auch allg. Hinweise zu ergänzen.