Sitzung: 05.10.2016 SR/07/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Zur Jahresrechnung der Stadt Bogen für das Haushaltsjahr 2015 wird mit den in TOP 4 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO
Entlastung erteilt.
oder:
Entlastung mit folgenden Einschränkungen erteilt.
Beschluss:
Zur Jahresrechnung der Stadt Bogen für das Haushaltsjahr 2015 wird mit den in TOP 4 festgestellten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO
Entlastung erteilt.