Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das Gremium nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

 

Aufgrund der Nachfrage nach Bauflächen innerhalb von Einfürst sowie aus Gründen der Innenentwicklung soll der Ortssteil Einfürst nachverdichtet und sinnvoll erweitert werden.

 

Zum Einen ist die Schließung einer städtebaulichen Lücke südlich der Hauptstraße vorgesehen (Flurstück Nr. 1228). Diese Fläche ist bereits zum Großteil als Baufläche (MD) im Zusammenhang bebauten Ortsteil Einfürst definiert. Eine Erweiterung der zulässigen gestalterischen Festsetzungen bedingt die Bauleitplanung für diese Fläche. Daneben soll der naturschutzrechtliche Ausgleich für die Bebauung dieser Fläche unmittelbar angrenzend zugeordnet werden.

Zum Anderen soll eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 1068, die bisher als private Grünfläche mit zu erhaltendem Obstbaumbestand festgesetzt war, im Sinne der Nachverdichtung in eine Baufläche umgewandelt werden. Der südwestliche Teil des Flurstücks ist bereits als Baufläche definiert.

Darüber hinaus sollen diese Flächen bzw. der Ortsrand von Einfürst aufgrund der Wohnbauflächennachfrage in Richtung Norden erweitert werden.

 

Für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Erschließung und Bebauung wird ein entsprechender naturschutzrechtlicher Ausgleich verbindlich zugeordnet und erbracht.

 

Hierzu ist ein Abstimmungsgespräch vom Vorhabensträger mit der unteren Naturschutzbehörde abzuhalten.

 

Durch die gestalterischen und grünordnerischen Festsetzungen können negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Orts- und Landschaftsbild vermieden werden.

Aus den o.g. Gründen hält der Stadtrat an der Bauleitplanung weiterhin fest.

 

Die Ausgleichsmaßnahmen sind angepasst an die Stellungnahme zu ändern.

 

Der Hinweis zur rechtlichen Sicherung der Kompensationsflächen ist unter den Textlichen Hinweisen Punkt k) bereits enthalten.

 

Der gesamte Ortsteil Einfürst liegt im genannten Landschaftsschutzgebiet. Lediglich eine Baufläche am südöstlichen Ortsrand befindet sich außerhalb des Schutzgebietes. Ein entsprechender Hinweis ist in der Begründung aufgeführt.