Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Schedlbauer bat noch, die Zufahrt vom Anwesen Pfelling 129 zu besichtigen, da die Regenwasserrinne, die im Rahmen der jetzigen Straßensanierung angelegt wurde, vom Anlieger nicht akzeptiert wird. Auch hier erläuterte Herr Limbach den Sachverhalt und wies daraufhin, dass die erste Ausführung der Wasserrinne nach den Vorgaben des Anliegers ausgeführt wurde. Ebenso die Nachbesserung, da er mit der ersten Ausführung nicht einverstanden war. Nunmehr ist er mit der Nachbesserung wiederum nicht einverstanden.

 

Bürgermeister Schedlbauer stellte den Antrag, Herrn Rauschecker, der anwesend war, Rederecht zu erteilen.

 

Beschluss:

 

9:0 Herr Rauschecker erhält Rederecht.

 

Herr Rauschecker stellte die Angelegenheit aus seiner Sicht dar. Mit der Nachbesserung ist er insoweit nicht einverstanden, da gleich nach der Gartenmauer eine Stelle vorhanden ist, bei der er befürchtet, dass bei Starkregenereignissen Wasser in sein Grundstück abfließt. Weiter bemängelte er, dass nach der Nachbesserung Risse in der Wasserrinne entstanden sind.

 

Herr Limbach und Stadtbaumeister Krammer wiesen darauf hin, dass die Risse aufgrund der Ausbesserung entstanden sind. Durch die Erschütterungen entstanden die Risse. Diese können jedoch geschlossen werden.

 

Man einigte sich vor Ort auf folgende Lösung:

 

Bei der Anpassung der Zufahrt wird auf der Seite des Anwesens Rauschecker der Asphalt um ca. 1 cm überhöht, um somit einen Wasseraustritt auf sein Grundstück zu verhindern.

 

Herr Limbach wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bestehende Ausführung fach- und DIN-gerecht ist und eine Nachbesserung eigentlich nicht notwendig wäre.