Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Bekannterweise wurde die Frist zur Stellungnahme wegen der Corona-Pandemie seitens der Verwaltung gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 HS 2 BauGB für das Landratsamt Straubing-Bogen verlängert (voraussichtlich 15.02.2020); da notwendige Belange jedoch seitens der Stadt gem. § 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich einer rechtmäßigen Abwägung zu ermitteln sind, ist eine weitere Auslegung seitens der Verwaltung erst zu veranlassen, sobald über die Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes Straubing-Bogen beschlossen wurde.

 

Dies geschieht hiermit.


Beschluss:

 

Die 2. Änderung und Erweiterung der Kombinierten Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Einfürst“ der Stadt Bogen wird unter Einarbeitung und Berücksichtigung vorgenannter Beschlüsse gebilligt und ist erneut auszulegen.

 

Insbesondere wird die Verwaltung ermächtigt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.