Sitzung: 14.04.2021 BSA/09/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Bekannterweise wurde die Frist zur
Stellungnahme wegen der Corona-Pandemie seitens der Verwaltung gem. § 4 Abs. 2
Satz 2 HS 2 BauGB für das Landratsamt Straubing-Bogen verlängert (voraussichtlich
15.02.2020); da notwendige Belange jedoch seitens der Stadt gem. § 2 Abs. 3
BauGB hinsichtlich einer rechtmäßigen Abwägung zu ermitteln sind, ist eine
weitere Auslegung seitens der Verwaltung erst zu veranlassen, sobald über die
Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes Straubing-Bogen beschlossen
wurde.
Dies geschieht hiermit.
Beschluss:
Die 2. Änderung und Erweiterung der
Kombinierten Festlegungs- und Einbeziehungssatzung „Einfürst“ der Stadt Bogen
wird unter Einarbeitung und Berücksichtigung vorgenannter Beschlüsse gebilligt
und ist erneut auszulegen.
Insbesondere wird die Verwaltung ermächtigt,
die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die
Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu
beteiligen.