Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der Bauherr stellt einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses, Waltersdorf 15a. Es handelt sich um ein Bauvorhaben für ein eingeschossiges Einfamilienhaus zur Eigennutzung. Der Bauherr bittet um Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit für das Wohnhaus bei Teilflächenbebauung der beiden Grundstückle mit den Fl.Nr. 144 und 413, Gemarkung Degernbach.

 

Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses, Waltersdorf 15a, auf den Grundstücken der Fl.Nr. 144 und 413, Gemarkung Degernbach, stellt eine baurechtliche Entwicklung im Außenbereich dar.

 

Es ist zu erwarten, dass die Genehmigungsbehörde, das Landratsamt Straubing-Bogen, die Erstellung einer Satzung verlangen wird.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss erteilt dem Antrag auf Vorbescheid, Neubau eines Einfamilienhauses in Waltersdorf 15a, Fl.Nr. 144 und 413, Gemarkung Degernbach, das gemeindliche Einvernehmen.