Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25

 

Die Stadt Bogen erreichen immer wieder Anfragen und Anträge zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen.

 

Zur Steigerung der Akzeptanz bei den ansässigen Bürgerinnen und Bürgern wäre es gerade bei nicht ortsansässigen Investoren zielführend, wenn diese auch einen Anteil an Bürgerbeteiligung vorsehen.

Die Gewerbesteuer wird nach § 29 Gewerbesteuergesetz (GewStG) zerlegt, wobei der Zerlegungsmaßstab nach Arbeitslöhnen oder Anlagevermögen regelmäßig zu ungünstigen Ergebnissen für die Stadt Bogen führt, soweit der Investor nicht ortsansässig ist. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bereits freiwillige Vereinbarungen geschlossen, nach denen der Maßstab für die Zerlegung des Steuermessbetrags wie folgt regelt wurde:

  1. 10 % des Steuermessbetrags entfällt auf die Kommune, in der der Investor/Betreiber betriebsansässig ist und
  2. 90 % des Steuermessbetrags (ggf. im Verhältnis der jährlichen Stromerlöse) entfällt auf die Stadt Bogen.

In diesen Fällen ist das Einvernehmen der Kommune (in der der Investor seinen Betriebssitz unterhält) hinsichtlich der Zerlegung des Steuermessbetrags allerdings notwendig.

 


Beschluss:

Der Stadtrat steht der Energiewende äußerst positiv gegenüber und sieht in der Schaffung neuer PV-Freiflächenanlagen eine sinnvolle Alternative, nachhaltigen Strom zu erzeugen. Auch in der Stadt Bogen wurden bereits viele PV-Freiflächenanlagen errichtet. Zur Erhöhung der Akzeptanz bei den ansässigen Bürgerinnen und Bürgern wird eine Bürgerbeteiligung begrüßt. Darüber hinaus soll die Verwaltung bei zukünftigen Projekten versuchen, Vereinbarungen über die Zerlegung des Steuermessbetrags zu schließen, um einen höheren Anteil aus der Gewerbesteuer zu generieren. Auch die regionale Wertschöpfung wird dadurch erhöht.