Sitzung: 27.01.2021 BSA/07/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Belange und Aspekte werden zur Kenntnis
genommen und sind allesamt in der künftigen Planung durch entsprechende
Festsetzungen zu berücksichtigen. Insbesondere ist durch diese der Randbereich
der Fl.-Nr. 49, Gemarkung Pfelling, aufgrund des Grundwassers von einer
Bebauung freizuhalten.
Ferner soll in den Hinweisen mitaufgenommen
werden, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert werden soll und von einem
Kellerbau abgeraten wird.