Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Vorgenannte Beschlüsse sind in die künftige Planung zu übernehmen.

 

Da jedoch bekannterweise die Frist zur Stellungnahme wegen der Corona-Pandemie seitens der Verwaltung gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 HS 2 BauGB für das Landratsamt Straubing-Bogen verlängert wurde (voraussichtlich 15.02.2020), notwendige Belange jedoch seitens der Stadt gem. § 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich einer rechtmäßigen Abwägung zu ermitteln sind, ist eine weitere Auslegung seitens der Verwaltung erst zu veranlassen, sobald über die Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes Straubing-Bogen beschlossen wurde.