Sitzung: 27.01.2021 BSA/07/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Vorgenannte Beschlüsse sind in die künftige
Planung zu übernehmen.
Da jedoch bekannterweise die Frist zur
Stellungnahme wegen der Corona-Pandemie seitens der Verwaltung gem. § 4 Abs. 2
Satz 2 HS 2 BauGB für das Landratsamt Straubing-Bogen verlängert wurde
(voraussichtlich 15.02.2020), notwendige Belange jedoch seitens der Stadt gem.
§ 2 Abs. 3 BauGB hinsichtlich einer rechtmäßigen Abwägung zu ermitteln sind,
ist eine weitere Auslegung seitens der Verwaltung erst zu veranlassen, sobald
über die Stellungnahmen der Fachstellen des Landratsamtes Straubing-Bogen
beschlossen wurde.