Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 6, Anwesend: 24

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDBS) hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen im Polder Parkstetten/Reibersdorf genehmigt.

 

Dieses Vorhaben besteht aus:

 

-          dem Deich Alte Kinsach/Deich Bräufeld

-          dem Deich Lehnach

-          dem Deich Kinsach

-          dem Schöpfwerk Oberalteich mit Auslaufstelle Kinsach-Mennach-Ableiter

-          der Überlaufstrecke des Hochwasserrückhalteraums

-          der Brückenerweiterung an der B20 und

-          einer Lagerhalle für Dammbalkenverschlüsse.

 

Die Gesamtkosten zur Umsetzung dieses beschriebenen Vorhabens belaufen sich vorläufig gemäß der Kostenzusammenstellung des WWA Deggendorf vom Juli 2019 auf rund 50 Mio. Euro brutto.

 

Nach Art. 42 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes tragen die Unternehmer die Kosten des Ausbaus. Damit ist der Freistaat Bayern, zuständig für den Hochwasserschutz an den Gewässern erster Ordnung, nicht nur zum Ausbau sondern auch zur Kostentragung verpflichtet.

 

Nach Aussagen der Vertreter der Wasserwirtschaftsverwaltung ist die Finanzierung des Ausbaues allerdings nur dann gesichert, wenn die nach Art. 42 Abs. 2 BayWG möglichen Beteiligtenbeiträge erhoben und bezahlt werden. Diese Beiträge sind von demjenigen zu entrichten, der vom Ausbau Vorteile hat, also insbesondere die Grundstückseigentümer, die künftig bei einem 100-jährigen Hochwasser von Überschwemmungen verschont bleiben und die Stadtteile künftig als gesicherte Bereiche gelten.

Da die Einholung der Beteiligtenbeiträge von den privaten Grundeigentümern sehr verwaltungsintensiv, sehr zeitaufwendig und kaum lückenlos umsetzbar ist, gibt der Art. 42 Abs. 2 Satz 2 des BayWG vor, dass die örtlich zuständigen Gemeinden diese Beiträge übernehmen können. Die Gemeinden wiederrum können dann den dadurch erwachsenen Aufwand auf die verpflichteten Personen umlegen und dafür, so jetzt in Art. 42 Abs. 4 BayWG geregelt, die Beitragsmaßstäbe und die Grundsätze der Beitragserhebung in einer Satzung regeln.

 

Die Übernahme der Beteiligtenleistungen durch die Kommune, also die Stadt Bogen, ist eine sogenannte freiwillige Leistung nach dem bayerischen Kommunalrecht. Zur Begründung der Leistungspflicht ist daher der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages notwendig.

Wegen dieser rechtlichen Konstellation können die Kommunen vom Freistaat Bayern nicht verpflichtet werden, diese Beiträge zu übernehmen. Allerdings war es bisher üblich, dass zwischen den Kommunen und dem Freistaat Bayern entsprechende Übernahmeerklärungen, sprich öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen wurden, um den Ausbau des Hochwasserschutzes nicht zu gefährden.

 

Das WWA Deggendorf hat mit Datum vom 24.11.2020 der Stadt Bogen den Entwurf einer Vereinbarung über Leistungen zum Bau und Unterhalt von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Donau, Gewässern erster Ordnung, im Polder Parkstetten/Reibersdorf vorgelegt. Mit diesem Vertrag ist angedacht, dass die Stadt Bogen die für den Stadtbereich ermittelten Beteiligtenbeiträge Höhe von 102.138,55 Euro (netto) übernimmt und damit ihren finanziellen Beitrag zur Umsetzung des Hochwasserschutzes leistet. Diese Anfrage geht zeitgleich auch den übrigen Gemeinden (Straubing und Parkstetten) im Polder bzw. entlang der Donau zu.

 

Nach Meinung der Verwaltung sollte die Stadt grundsätzlich bereit sein, die Beteiligtenleistungen für das städtische Gebiet zu tragen und den dafür erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen. Allerdings ist es für die Stadtverwaltung in der Kürze der Zeit sehr schwierig, die Höhe der Beteiligtenleistungen zu prüfen bzw. die umfangreichen Berechnungen nachzuvollziehen. Hier bedarf es neben der rechtlichen Prüfung des Vertragstextes noch ausführlichen Abstimmungen mit der Wasserwirtschaftsverwaltung. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Zustimmung zum Beginn der Ausbaumaßnahme und auch die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Bogen, die Beteiligtenleistungen zu übernehmen, zu erklären, allerdings noch nicht abschließend dem vorgelegten Vertrag mit einem Betrag von 102.138,55 Euro zuzustimmen.

 

Zudem gehen wir davon aus, dass der vorgelegte Vertrag nur dann rechtswirksam wird, wenn alle Kommunen entlang der Donau, zumindest aber im Polder Parkstetten/Reibersdorf, auf Basis der gleichen Berechnung den ihnen vorgelegten Übernahmevertrag rechtswirksam unterzeichnet haben. Erst dann ist ja, nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes, die Finanzierung gesichert.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Bogen begrüßt ausdrücklich den Beginn des Ausbaus der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich des Polders Parkstetten/Reibersdorf.

 

Die Stadt Bogen ist zudem grundsätzlich bereit, einen Vertrag zur Übernahme der Beteiligtenleistungen im Rahmen des rechtlich möglichen abzuschließen. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, den vorgelegten Vertragstext rechtlich zu prüfen und die eingeforderten Kosten lückenlos zu prüfen.