Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Königsberger Straße 9, wird erteilt, sobald die schriftlichen Zustimmungen der Fl.-Nr. 1011 und 1011/2 zur geplanten Auffüllung erteilt werden.

 

Die Verwaltung hat dem Bauherrn hierzu eine Frist zu setzen.

 

Sollte die schriftliche Zustimmung verweigert werden, ist das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.