Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Eine öffentliche Erschließungsstraße für die Bebauung der Teilfläche ist nicht notwendig. Es handelt sich um eine private Erschließung. Die Bauherren haben sich mit dem Bayernwerk über den Anschluss in Verbindung zu setzen.