Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Eine weitere Bebauung der Fl.Nr. 542 ist nicht vorgesehen. Für die beanspruchte Teilfläche aus Fl.Nr. 542 ist keine weitere Straßenbeleuchtung notwendig. Die Stromversorgung erfolgt über die Bayernwerk AG.