Sitzung: 21.09.2016 BUSA/08/2016
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Eine weitere Bebauung der Fl.Nr. 542 ist nicht vorgesehen. Für die beanspruchte Teilfläche aus Fl.Nr. 542 ist keine weitere Straßenbeleuchtung notwendig. Die Stromversorgung erfolgt über die Bayernwerk AG.