Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Zum 31.12.2020 wurde die Mitgliedschaft zum Zweckverband Verkehrsüberwachung Regensburg wegen mangelnder Rentabilität form- und fristgerecht gekündigt. Es wird vorgeschlagen ab 01.01.2021 zur Überwachung des fließenden Verkehrs dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang zu übertragen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bogen beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 25. Juni 2020, den Beitritt der Stadt Bogen zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft) für die Überwachung des fließenden Verkehrs.

 

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

 

           § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)

           § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)