Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21

Die Formulierung in § 8 Abs. 2 Nr. 2 a GeschO muss konkretisiert werden.

 

§ 8 Abs. 2  Nr. 2 Buchst. a der GeschO für den Stadtrat der Stadt Bogen vom 14.05.2020 wird wie folgt geändert:

Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen ab dem Zeitpunkt des Aufstellungs- Aufhebungsbeschlusses nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in der vorgelegten Form.


Abstimmungsvermerke:

StR-Mitglied Gietl ist bei der Abstimmung nicht anwesend