Sitzung: 30.09.2020 SR/48/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Die Formulierung in § 8 Abs. 2 Nr. 2 a GeschO muss konkretisiert werden.
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a der GeschO für den Stadtrat der Stadt Bogen vom 14.05.2020 wird wie folgt geändert:
Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen ab dem Zeitpunkt des Aufstellungs- Aufhebungsbeschlusses nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung in der vorgelegten Form.
Abstimmungsvermerke:
StR-Mitglied Gietl ist
bei der Abstimmung nicht anwesend