Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Wegen der Unabwägbarkeit der naturschutzrechtlichen Belange sind diese in ausreichender Form in der künftigen Ausarbeitung der Planung zu berücksichtigen.

 

Insbesondere sind entsprechende naturschutzrechtliche Maßnahmen, sowie der Zeitpunkt für den Maßnahmenbeginn in den Festsetzungen mitaufzunehmen.

 

Für das weitere Vorgehen wird hier auf den Vorschlag des Landratsamtes Straubing-Bogen mit Stellungnahme vom 18.08.2020 verwiesen.