Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Am 06.08.2020 wurde ein Antrag auf Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Humelberg IV“ vom Antragsteller vorgelegt. Die Befreiungen beziehen sich auf die Errichtung eines Gabionenzaunes mit einer maximalen Höhe von 1,10 m und der Auffüllung des Urgeländes nicht höher als 0,5 m, jedoch direkt angrenzend zum Nachbargrundstück.


Beschluss:

 

Die beantragten Befreiungen beziehen sich auf die Errichtung eines Gabionenzaunes mit einer maximalen Höhe von 1,10 m und der Auffüllung des Urgeländes nicht höher als 0,5 m, jedoch direkt angrenzend zum Nachbargrundstück.

 

Hierzu wird die gemeindliche Zustimmung erteilt, sofern die Zustimmung des Nachbarn, dessen Grundstücksgrenze betroffen ist, erteilt wird.