Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Der bestehende Versicherungsvertrag für die Maibäume wurde der Stadt Bogen mit Schreiben vom 14.04.2020 rückwirkend per 01.01.2020 aufgehoben. Ein Neuabschluss in der bisherigen Vertragskonstellation ist nicht mehr möglich.

 

Für alle zukünftigen Maibäume wird gerade den Vereinen empfohlen zu prüfen, ob das Aufstellen eines Maibaumes bereits in der jeweiligen bestehenden Vereinshaftpflicht mitversichert ist oder ggf. durch einen Mehrbeitrag mitversichert werden könnte. Nach Auskunft einer Versicherung kann für einen Maibaum (bis zu einer Standdauer von einem Jahr) ebenfalls eine Versicherung abgeschlossen werden, falls eine Vereinshaftpflicht nicht vorhanden und/oder gewünscht ist. Im Einzelfall könnte auch bei der jeweiligen privaten Haftpflichtversicherung angefragt werden, ob derartige Schadensfälle ggf. mitversichert sind.

Der Abschluss einer Versicherung durch die Stadt Bogen ist leider nicht mehr möglich.

 

Die Tradition des Maibaumaufstellens soll durch den Wegfall der Übernahme der Versicherung durch die Stadt nicht leiden. Ebenso sollen den Vereinen und Zusammenschlüssen keine finanziellen Einbußen entstehen, das Maibaumaufstellen aber dennoch versicherungsrechtlich abgesichert sein.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Stadtmarketingausschuss beschließt, dass gegen Vorlage der Versicherungspolice der Versicherungsbeitrag für die selbst versicherten Maibäume von der Stadt Bogen erstattet wird. Auf diese Weise sollen die 16 bisher über die Stadt Bogen versicherten Maibäume weiterhin abgesichert werden.