Sitzung: 15.07.2020 BSA/03/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Oberalteich:
Aufgrund städtebaulicher Missstände wurde zur Verbesserung und Umgestaltung eines Gebietes von 8,68 ha ein vereinfachtes Sanierungsverfahren und –gebiet festgelegt und am 07.10.1992 bekannt gemacht.
Beschluss:
Die Sanierungssatzung für Oberalteich ist weiterhin erforderlich und bedarf keiner Aufhebung.
§ 4 „Inkrafttreten“ wird mit einem Satz 2 ergänzt:
„Die Satzung wird gem. § 142 III 3 BauGB auf 15 Jahre ab Bekanntgabe dieser Änderung befristet.“