Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Oberalteich:

 

Aufgrund städtebaulicher Missstände wurde zur Verbesserung und Umgestaltung eines Gebietes von 8,68 ha ein vereinfachtes Sanierungsverfahren und –gebiet festgelegt und am 07.10.1992 bekannt gemacht.

 


Beschluss:

 

Die Sanierungssatzung für Oberalteich ist weiterhin erforderlich und bedarf keiner Aufhebung.

 

§ 4 „Inkrafttreten“ wird mit einem Satz 2 ergänzt:

 

„Die Satzung wird gem. § 142 III 3 BauGB auf 15 Jahre ab Bekanntgabe dieser Änderung befristet.“