Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Anwesend: 9

Erste Bürgermeisterin Andrea Probst begrüßt zu diesem TOP Frau Vogt vom Büro HIW. Frau Vogt stellt anhand einer 3-D-Animation die bauliche Nutzung des Bebauungsplan-Gebietes „Am Weinberg“ vor. Auf Bitte sollen hierbei auch etwaige Spielplätze berücksichtigt werden.

 

Es wird angeführt, dass Planungen laufen, ohne dass alle Grundstücke hierfür im Besitz der Stadt Bogen sind.

 

Stadtbaumeister Krammer erwidert, dass auch das noch nicht im Besitz der Stadt befindliche Gebiet aus bauplanungsrechtlicher Sicht hinsichtlich Entwässerung, Lärmbelastung und künftiger Vorausschau miteinzubeziehen ist. Die Erschließung muss hier auch nicht gleich erfolgen.

 

Ferner wird auf die Masse an Menschen hingewiesen, die durch die umfangreiche Bebauung dort angesiedelt werden. Die Anzahl der Bewohner könnte hierbei sowohl durch Festschreibung der Wohneinheiten, als auch durch die GRZ von 0,35 und Stellplatzverordnung begrenzt werden.

 

Die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Bogen (Sondergebiet und WA) ist voranzutreiben, um den Bau der Grundschule nicht zu behindern.

 

Trotz Hinweis auf die Geschäftsordnung soll im Stadtrat ein Empfehlungsbeschluss zur Änderung (Teilung des Gebietes und F-Planänderung) herbeigeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Gebiet des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Weinberg“ der Stadt Bogen in „Am Weinberg I“ als Sondergebiet Grundschule/Kindergarten und „Am Weinberg II“ als Allgemeines Wohngebiet für die Wohnbebauung aufzuteilen.

 

Darüber hinaus soll eine Darstellung der Eigentumsverhältnisse der Stadt im Gebiet „Am Weinberg“ erfolgen und hierzu entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden.

 

Die vorgestellte 3-D-Ansicht der Planungen ist ferner in das Ratsinfo zu stellen.