Die weiteren Bürgermeister sind nach ihrer Wahl entsprechend Art. 27 KWBG zu vereidigen.

 

Erste Bürgermeisterin Andrea Probst nimmt dem 2. Bürgermeister Josef Fisch, sowie dem 3. Bürgermeister Fritz Bittner den Eid entsprechend Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.